Ein Plattenvertrag läuft in vier Phasen ab: Anbahnung und Verhandlung, Vorschusszahlung, Produktion und Auswertung – und am Ende die Abrechnung, bei der der Vorschuss zuerst wieder eingespielt werden muss, bevor der Künstler zusätzliches Geld sieht. Dieser letzte Punkt, im Fachjargon Recoupment, ist der Grund, warum Musiker mit Goldstatus manchmal trotzdem kein Geld vom Label bekommen.
Wer sich mit dem Ablauf beschäftigt, sollte diesen Mechanismus zuerst verstehen. Alles andere im Vertrag – Laufzeit, Optionen, Beteiligungssätze – wirkt erst durch ihn.
Phase 1: Wie ein Deal überhaupt zustande kommt
Das Bild vom A&R-Scout, der im Club einen unbekannten Act entdeckt, stimmt heute nur noch selten. Die Anbahnung beginnt in aller Regel mit Zahlen: Streaming-Entwicklung über mehrere Monate, Speicherungen in Nutzerbibliotheken, Konzertauslastung, Zuwachs in sozialen Netzwerken, Reaktion auf eigenständig veröffentlichte Songs. Labels finanzieren mit einem Vertrag heute meist keinen Anfang mehr, sondern eine Beschleunigung.
Daraus folgt eine unbequeme Wahrheit für alle, die auf den Anruf warten: Die Verhandlungsposition entsteht vorher. Wer bereits eine funktionierende eigene Auswertung hat, verhandelt über Prozentpunkte. Wer nichts vorzuweisen hat, verhandelt über die Frage, ob überhaupt.
Ist Interesse da, folgt zunächst ein Term Sheet – eine Absichtserklärung mit den wirtschaftlichen Eckpunkten. Der ausformulierte Vertrag kommt danach und umfasst häufig einige Dutzend Seiten. Spätestens hier gehört ein auf Musikrecht spezialisierter Anwalt dazu, und zwar einer, der nicht gleichzeitig das Label berät.
Phase 2: Welche Vertragstypen es gibt
„Plattenvertrag“ ist ein Sammelbegriff. Die praktisch relevanten Formen unterscheiden sich vor allem darin, wer produziert, wer bezahlt und wem die Aufnahmen am Ende gehören.
- Künstlerexklusivvertrag. Die klassische Form. Das Label finanziert und produziert, erwirbt die Rechte an den Aufnahmen und bindet den Künstler exklusiv. Der Künstler erhält einen Vorschuss und eine Beteiligung.
- Bandübernahmevertrag. Der Künstler liefert fertige Masteraufnahmen, das Label übernimmt Auswertung und Vermarktung. Weil das Produktionsrisiko beim Künstler liegt, fällt seine Beteiligung deutlich höher aus.
- Lizenzvertrag. Die Rechte bleiben beim Künstler und werden dem Label nur für eine befristete Zeit und ein definiertes Gebiet überlassen. Nach Ablauf fallen sie zurück. Für etablierte Acts die attraktivste Variante.
- Vertriebsdeal. Der Dienstleister sorgt lediglich für die Auslieferung an Streamingdienste und Handel, gegen eine Gebühr oder einen kleinen Anteil. Marketing bleibt Sache des Künstlers.
- 360-Grad-Deal. Das Label beteiligt sich zusätzlich an Erlösen außerhalb der Musikaufnahme – Live, Merchandise, Werbepartnerschaften. Im Gegenzug investiert es in den Aufbau des gesamten Künstlerbetriebs. Umstritten, aber im Popsegment verbreitet.
Phase 3: Vorschuss, Recoupment und die Abrechnung
Der Vorschuss ist der am häufigsten missverstandene Punkt. Er ist kein Gehalt und kein Geschenk, sondern ein Kredit gegen künftige Beteiligungen. Bevor der Künstler laufende Zahlungen erhält, muss seine Beteiligung den Vorschuss vollständig ausgleichen.
Verschärfend kommt hinzu, welche Kosten das Label ebenfalls dem Konto des Künstlers belastet. Üblich sind Aufnahme- und Produktionskosten, Videoproduktion, teilweise anteilige Promotionkosten. Nicht belastet werden in der Regel die eigenen Betriebskosten des Labels. Wo genau die Grenze verläuft, ist Verhandlungssache – und einer der Punkte, an denen sich gute von schlechten Verträgen unterscheiden.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel macht das Prinzip greifbar: Erhält ein Act einen Vorschuss und werden zusätzlich Produktion und Video darauf gebucht, steht am Start ein Minus im sechsstelligen Bereich. Ist eine Beteiligung von, sagen wir, 18 Prozent der Nettoerlöse vereinbart, müssen die Aufnahmen ein Vielfaches dieses Betrags einspielen, bevor die erste zusätzliche Auszahlung fließt. Genau das meint die Redewendung, ein Album sei „nicht recoupt“.
Wichtig und oft übersehen: Ein nicht eingespielter Vorschuss muss üblicherweise nicht zurückgezahlt werden. Das Risiko trägt insoweit das Label – dafür sichert es sich über Laufzeit und Rechteumfang ab.
Phase 4: Laufzeit, Optionen und der Ausstieg
Verträge werden selten nach Jahren bemessen, sondern nach Albumzyklen mit einseitigen Optionen des Labels. Typisch ist eine Konstruktion, bei der ein erstes Album fest vereinbart ist und das Label das Recht behält, weitere Alben abzurufen. Zieht es die Option, verlängert sich die Bindung; zieht es sie nicht, endet der Vertrag. Der Künstler hat dieses Wahlrecht in aller Regel nicht.
Damit lässt sich auch das häufige Missverständnis auflösen, ein Act sei „im Vertrag gefangen“. Meist ist er es nicht rechtlich, sondern faktisch: Die Aufnahmen der ersten Alben gehören dem Label, und ein Wechsel bedeutet, dass der eigene Katalog beim alten Partner bleibt. Deshalb wird um Rechterückfall nach einer definierten Frist heute härter verhandelt als um den Vorschuss.
Was der Plattenvertrag nicht abdeckt
Das ist der Punkt, an dem in Deutschland die meisten Missverständnisse entstehen. Ein Plattenvertrag regelt die Aufnahme. Die Komposition und der Text sind davon getrennt und laufen über eine andere Schiene:
- Die GEMA nimmt für Urheber – Komponisten und Textdichter – die Rechte an der Musik selbst wahr, etwa bei Radioeinsatz, öffentlicher Wiedergabe oder Streaming. Diese Erlöse fließen unabhängig vom Labelvertrag und werden nicht mit dem Vorschuss verrechnet.
- Die GVL verwaltet die Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern.
- Ein Musikverlagsvertrag ist ein zusätzlicher, eigenständiger Vertrag über die Verwertung der Komposition. Wer ihn mit dem Plattenvertrag verwechselt, unterschreibt womöglich zweimal Rechte weg, ohne es zu merken.
Für Künstler, die selbst schreiben, ist das die wirtschaftlich entscheidende Einsicht: Die Urheberseite kann verlässlicher tragen als die Aufnahmeseite – gerade in einer Phase, in der der Vorschuss noch nicht eingespielt ist.
Mein Standpunkt: Der Vertrag ist eine Finanzierungsentscheidung
Der Deal ist heute kein Ritterschlag mehr, sondern eine nüchterne Frage nach Kapital und Tempo. Ein Label bringt Vorfinanzierung, Radio- und Playlist-Zugang, internationale Strukturen und Erfahrung mit – das lässt sich in vielen Fällen nicht ersetzen. Es kostet dafür Rechte, Kontrolle und einen großen Teil der Erlöse.
Wer bereits eine tragfähige eigene Auswertung aufgebaut hat, sollte deshalb ernsthaft prüfen, ob ein Vertriebs- oder Lizenzdeal nicht mehr übrig lässt. Wer international skalieren will oder eine teure Produktion braucht, kommt am klassischen Modell schwer vorbei. Falsch ist nur eines: einen Vertrag zu unterschreiben, weil er da ist.
Häufige Fragen zum Plattenvertrag
Wie hoch ist ein Vorschuss üblicherweise?
Die Spanne ist enorm und hängt an der Verhandlungsposition. Bei Nachwuchsacts bewegt sie sich häufig im niedrigen fünfstelligen Bereich und deckt vor allem die Produktion; bei etablierten Künstlern mit belastbaren Zahlen sind sechsstellige Summen und mehr möglich. Eine seriöse Pauschalangabe gibt es nicht.
Muss ich einen nicht eingespielten Vorschuss zurückzahlen?
In der Regel nein – er wird ausschließlich mit künftigen Beteiligungen verrechnet. Ausnahmen können gelten, wenn der Künstler seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, etwa vereinbarte Aufnahmen nicht liefert.
Wem gehören die Songs nach Vertragsende?
Bei Künstlerexklusiv- und Bandübernahmeverträgen bleiben die Masteraufnahmen üblicherweise beim Label, oft dauerhaft. Bei Lizenzverträgen fallen die Rechte nach der vereinbarten Frist zurück. Die Komposition und der Text bleiben unabhängig davon beim Urheber.
Brauche ich zusätzlich einen Verlagsvertrag?
Nur wenn eigene Kompositionen aktiv vermarktet werden sollen – etwa für Werbung, Film oder Fremdinterpreten. Zwingend ist er nicht. Wichtig ist die GEMA-Mitgliedschaft für die Urheberrechte, die davon unabhängig funktioniert.
Was ist ein 360-Grad-Deal genau?
Eine Vereinbarung, bei der das Label auch an Erlösen außerhalb der Tonaufnahme beteiligt wird – etwa Live-Einnahmen, Merchandise oder Werbedeals. Vertretbar ist er, wenn das Label in diesen Bereichen tatsächlich Leistungen erbringt und nicht nur mitverdient.
Kann ich ohne Label erfolgreich sein?
Ja, und es passiert regelmäßig. Vertriebsdienstleister bringen Musik ohne Rechteabtretung in die Streamingdienste. Was fehlt, ist Vorfinanzierung und der eingespielte Apparat aus Promotion, Radioarbeit und internationalem Aufbau – das muss dann selbst organisiert und bezahlt werden.
Woran erkenne ich einen schlechten Vertrag?
An unbefristeter Rechteübertragung ohne Rückfallregelung, an einseitigen Optionen ohne jede Gegenleistung, an unklar definierten Abzugsposten vor der Beteiligungsberechnung und an fehlenden Prüfungsrechten bei der Abrechnung. Wenn kein Anwalt draufschauen darf, ist das für sich genommen bereits die Antwort.
Wie das Zusammenspiel aus Labels, Charts und Vermarktung insgesamt funktioniert, erklärt unser Überblick zur deutschen Musikszene. Was am Ende bei den Künstlern ankommt, haben wir separat aufgeschlüsselt: Wie viel verdienen Musiker mit Streaming?


